Der Fördersatz beträgt zwischen 60 % und 90 %.
Antragsberechtigt sind:
Alle, die nach dem Kooperationsprogramm in dem der Projektantrag eingereicht werden soll, zur Mitarbeit an den Projekten zugelassen sind und ihren Sitz in Bayern haben.
Nicht antragsberechtigt sind Dritte, die Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.
Voraussetzung für eine Förderung ist:
Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung durch die zuständigen Referate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (für die Programme Donauraum, Mitteleuropa, Nordwesteuropa und Interreg Europe) bzw. für das Alpenraumprogramm im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
sowie
der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen (falls für das Programm vorhanden).
Allgemeiner Hinweis:
Zuwendungen aus dem Förderprogramm Start Transnational stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Unter Umständen kann deshalb ein Zuwendungsantrag wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.