Förderbedingungen
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den untenstehenden vier Kriterien. Die Erfüllung der Auswahlkriterien führt dabei nicht zu einem Rechtsanspruch auf eine Förderung. Sie sind vielmehr im Rahmen des Antragsverfahrens zentraler Bestandteil der Prüfung. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird bei einem begrenzten Budget letztendlich die Projektqualität den Ausschlag für eine Förderung geben.
Inhaltliche Übereinstimmung der Projekte mit den Programmzielen
Hierbei steht die Übereinstimmung des Projekts mit den Vorgaben des Operationellen Programms im Mittelpunkt. So müssen die Projekte unter anderem die Vorgaben der Spezifischen Ziele berücksichtigen, die sich in den fünf Förderbereichen des Programms widerspiegeln. Nur wenn die Projekte mit diesen Vorgaben konform gehen, ist eine Förderung möglich.
Für die einzelnen Förderbereiche beziehungsweise Maßnahmengruppen wurden spezifische Projektauswahlkriterien festgelegt und vom Begleitausschuss verabschiedet. Diese Projektauswahlkriterien PDF (194 KB) sind bei der Auswahl der Projekte zwingend zu beachten.
Darüber hinaus sind bei der Projektauswahl sogenannte „Querschnittsziele“ zu beachten. Die Grundsätze von Chancengleichheit und Anti-Diskriminierung und der Gleichstellung von Männern und Frauen sind einzuhalten. Projekte dürfen sich nicht negativ auf die nachhaltige Entwicklung unserer ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen auswirken.
Für das Querschnittsziel „Nachhaltigkeit“ stellt gemäß einer Empfehlung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ein datenbankbasiertes Begleitsystem die Berücksichtigung ausgewählter Schutzgüter im Sinne von Projektauswahlkriterien und damit eine neutrale bis positive (ökologisch) nachhaltige Wirkung der Interventionen sicher.
Bayerisches EFRE-Fördergebiet
Projekte der Thematischen Ziele 1, 3, 5 und 6 sind in ganz Bayern außerhalb der Planungsregion 14 förderfähig. Projekte im Bereich „Verringerung der CO2-Emissionen” (Ziel 4) können in ganz Bayern gefördert werden. Bei der Auswahl der Projekte finden auch die Vorgaben zur Mittelkonzentration besondere Beachtung (60% der EFRE-Mittel müssen im Schwerpunktgebiet eingesetzt werden). Hier finden Sie weitere Informationen zum EFRE-Fördergebiet.
Wirtschaftliche und fachpolitische Fördervoraussetzungen
Ein Projekt ist nur dann förderfähig, wenn die Prüfung folgender Kriterien positiv ausgefallen ist:
- Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Projektträgers
- Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten
- gesicherte Finanzierung
- Übereinstimmung des Projekts mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung
- fachpolitische Zweckmäßigkeit
- zeitgerechte Projektumsetzung
Rechtliche Voraussetzungen für eine Förderung
Für die Förderung von Projekten im Rahmen des Operationellen Programms gelten die Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts, wie zum Beispiel das Bayerisches Haushaltsrecht, das Beihilferecht, oder das Vergaberecht.