Förderbedingungen
Hier in dieser Kurzinfo (Download) erhalten Sie einen ersten Überblick, wie die EFRE-Förderung funktioniert und welche Punkte zu beachten sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Fördermaßnahme, die für Sie in Betracht kommt. Die einzelnen Fördermaßnahmen finden Sie auf den Überblickseiten zu Förderbereich 1 "Innovation und Wettbewerbsfähigkeit" (Externer Link) und Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz" (Externer Link) aufgelistet.
Hier können Sie sich einen Überblick über alle anstehenden Projektaufrufe (Download) im Programm IBW 2021 - 2027 verschaffen. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 wird auf dieser Website dreimal jährlich ein aktualisierter Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen über alle Fördermaßnahmen hinweg veröffentlicht. Nähere Informationen zu den einzelnen Projektaufrufen finden Sie auf den Maßnahmenseiten.
Für das EFRE-Programm in Bayern 2021-2027 sind nach Artikel 73 der Verordnung (EU) 2021/1060 von der Verwaltungsbehörde geeignete Kriterien und Verfahren der Projektauswahl aufzustellen und nach Genehmigung durch den Begleitausschuss in seiner konstituierenden Sitzung anzuwenden. Die durch den Begleitausschuss genehmigten Projektauswahlkriterien finden Sie hier (Download) .
Die grundlegenden Voraussetzungen sind Teil des Operationellen Programms (Kapitel 4) und müssen im gesamten Programmplanungszeitraum erfüllt sein. Es gibt zielübergreifende grundlegende Voraussetzungen, die das gesamte Programm, d.h. alle Förderbereiche, betreffen und thematische grundlegende Voraussetzungen, die maßnahmenspezifisch sind. Laut Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2021/1060 untersucht der Begleitausschuss die Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen und deren Anwendung während des gesamten Programmplanungszeitraums. In Kürze werden an dieser Stelle detaillierte Informationen zu den grundlegenden Voraussetzungen eingestellt.
Die Vermeidung von und die Abhilfe bei Interessenkonflikten sichern das Vertrauen in die Verwaltung und den rechtmäßigen und effizienten Einsatz von Steuermitteln.
Es gibt dazu an verschiedenen Stellen der Rechtsordnung Regelungen. Unter anderem hat der Europäische Haushaltsgesetzgeber im Jahr 2018 mit dem neuen Art. 61 der EU-Haushaltsordnung (Externer Link) externer Link: EU-Haushaltsordnung auch für die EFRE-Mittel eine ausdrückliche Bestimmung zum Thema Interessenkonflikte geschaffen. Zudem gibt es im deutschen Recht dazu klare Vorgaben.
Stets geht es um die Kernaussage: Wer einem Interessenkonflikt unterliegt, darf am konkreten Verfahren nicht mitwirken. Schon der Anschein eines Interessenkonflikts aufgrund objektiver Umstände muss vermieden werden.
In der EFRE-Förderung werden die daraus resultierenden Vorgaben für die verantwortlichen Stellen in Ministerien, Regierungen und anderen am Vollzug beteiligten Institutionen durch interne Anweisungen klar festgelegt.
Daneben gibt es auch Pflichten für Zuwendungsempfänger. Sie werden im beigefügten Leitfaden verständlich erläutert und betreffen insbesondere Auftraggeber im Rahmen von Oberschwellenvergaben. Wichtig ist, dass bei EFRE-geförderten Projekten alle am Verfahren Beteiligten bei Oberschwellenvergaben eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten abgeben. Dies gilt für alle Oberschwellenvergaben nach VgV, unabhängig vom Rechtsgrund und vom Gegenstand der Vergabe. Daher finden Sie im Folgenden auch ein Muster für eine solche Erklärung, das Sie im Rahmen Ihres EFRE-Projekts verwenden können.
Muster Interessenerklärung Vergabeverfahren (Download)
Leitfaden Interessenkonflikte Zuwendungsempfänger (Download)