Begleitausschuss
Der Begleitausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Aufstellung und Durchführung des Programms. Die Mitglieder des Begleitausschusses tagen mindestens einmal jährlich und prüfen die Durchführung des Programms sowie die Fortschritte beim Erreichen der Ziele.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
a) Staatliche bayerische Stellen
- Verwaltungsbehörde im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Referat 52 im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (zuständig für INTERREG A-Programme)
- Referat 103 im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (zuständig für INTERREG B-Programme und INTERREG Europe)
- Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Regierung von Oberbayern
- Regierung von Niederbayern
- Regierung von Oberfranken
- Regierung von Mittelfranken
- Regierung von Unterfranken
- Regierung der Oberpfalz
- Regierung von Schwaben
b) Andere Stellen mit besonderer Funktion für das EFRE-Programm und Partner
- Bayerische Forschungsallianz GmbH
- Bayerischer Bezirketag
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Städtetag
- Bayern Innovativ
- Bayern Tourismus Marketing GmbH
- Behindertenbeauftragter der Staatsregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Handwerkskammer (HWK)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW)
- Landesverband für Vogelschutz in Bayern e.V.
- Leitstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umweltbeauftragter der Staatsregierung
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
- ver.di Landesbezirk Bayern
Ständige Gäste, die in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen:
- externe Dienstleister für Monitoringaufgaben und Evaluierungen
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Städtetags
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Landkreistags
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Gemeindetags
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Bezirketags
- EU-Prüfbehörde (im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
- EU-Bescheinigungsbehörde (im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
- Europäische Kommission
Auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 insbesondere Artikel 38 – 40, Titel IV „Begleitung, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit“, Kapitel I „Begleitung“ wird ein Begleitausschuss eingerichtet. Seine Zusammensetzung, Aufgaben, Arbeitsweise etc. werden in einer Geschäftsordnung festgehalten, die vom Begleitausschuss in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen wurde.