Zur Navigation springenZum Inhalt springenZur Fußzeile springen

Internationalisierung von KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen bei dieser Maßnahme dabei unterstützt werden, sich den Chancen der Globalisierung zu stellen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die noch über keine oder geringe Außenwirtschaftserfahrung verfügen und neue Märkte erschließen wollen.

Was wird gefördert?

Als Fördermittel vorgesehen sind Zuschüsse zu Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines Produkts (bzw. einer Dienstleistung) der teilnehmenden Firma auf einem neuen ausländischen Markt entstehen.

Förderfähige Maßnahmen:

1. Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)
2. Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche
3. Werbungsmaßnahmen (digital und print): wie z.B. Flyer, Broschüren, Kataloge, Übersetzung von Filmen oder Präsentationen,
     Anpassung der Homepage (E-commerce), Werbung usw.
4. Beratungsleistungen
5. Schulungen (virtuelle und stationäre)
6. Zertifizierungen
7. Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen

Wie werden Projekte ausgewählt?

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden. Als förderungswürdig sind Unternehmen anzusehen, bei denen ein erfolgreiches internationales Engagement erwartet werden darf.

Die Beurteilung erfolgt nach den Prinzipien der Fördernotwendigkeit, der Förderwürdigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Mittelstandsförderung, die durch den Ausgleich größenbedingter Nachteile der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und damit der Erhaltung des Wettbewerbs dienen.
Die Förderfähigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach den im EFRE-Programm festgelegten Projektauswahlkriterien.

Fördergrundlagen und weitere Informationen

Fördergrundlagen und weitere Informationen finden Sie unter: www.go-international.de
 

Ansprechpartner:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Referat 63 – Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Türkei, Entwicklungszusammenarbeit
Prinzregentenstraße 28 | 80538 München
E-Mail: Referat63(at)stmwi.bayern.de

BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ)

Lorenzer Platz 27 |  90402 Nürnberg
E-Mail: international[at]bihk-service[dot]de