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Kommunikationsvorschriften

Die folgenden Ausführungen gelten nur für EFRE-geförderte Vorhaben des EFRE-IBW-Programms der Förderperiode 2021 - 2027.

Die für die EFRE-geförderten Vorhaben des EFRE-IWB-Programms der Förderperiode 2014 - 2020 geltenden Vorschriften in dem Bereich Kommunikation finden Sie hier. Die entsprechenden Vorschriften für Förderungen mit REACT-EU-Mitteln finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die unterschiedlich geltenden Kommunikationsvorschriften. Für Fragen dazu steht Ihnen die EFRE-Verwaltungsbehörde gerne unter infoefre(at)stmwi.bayern.de zur Verfügung.

 

Für Vorhaben der Förderperiode 2021 - 2027 gilt:

Für die Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation EFRE-geförderter Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen. Diese sind in Artikel 46 bis 50 und dem Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 zu finden. Hier finden Sie die entsprechende Verordnung abgelegt.

Im Einzelnen bedeutet dies u.a., dass bei allen Sichtbarkeits-, Transparenz- und Kommunikationstätigkeiten des Begünstigten der EU-Förderhinweis verwendet werden muss. Dieser besteht aus dem EU-Logo und den Worten "Kofinanziert von der Europäischen Union" und informiert über die Unterstützung des Vorhabens aus EU-Mitteln. Weiter unten auf der Seite steht Ihnen dieser zum Download zur Verfügung. 

Auf der Webseite des Begünstigten und auf Social Media ist das Vorhaben außerdem kurz zu beschreiben und die Förderung durch Verwendung des EU-Förderhinweises hervorzuheben.

Für Vorhaben, deren Gesamtkosten 500.000 Euro übersteigen, sind außerdem deutlich sichtbare langlebige Tafeln oder Schilder mit dem EU-Förderhinweis und weiteren Informationen zum Vorhaben anzubringen. Bei Vorhaben mit Gesamtkosten bis zu 500.000 Euro ist ein DIN A3-Plakat bzw. eine elektronische Anzeige anzubringen.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie jeweils ein Muster als ausfüllbares PDF. 

Für Vorhaben von strategischer Bedeutung und bei Vorhaben über 10 Mio. Euro gilt zusätzlich noch folgende Vorschrift: Je nach Bedarf ist eine Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme zu organisieren, und dabei ist die Kommission und die zuständige Verwaltungsbehörde zeitnah einzubinden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen frühzeitig an die EFRE-Verwaltungsbehörde unter infoefre[at]stmwi.bayern[dot]de

Hier finden Sie weitere Erläuterungen zu den Kommunikationsvorschriften. 

Wenn Sie Fragen haben bzw. Hilfe brauchen, oder bestimmte Sachen vor Drucklegung oder Veröffentlichung abstimmen wollen, können Sie sich gerne an die Verwaltungsbehörde unter infoefre(at)stmwi.bayern.de wenden.

 

EU-Förderhinweis

EU-Förderhinweis