Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen
Diese Maßnahmenart setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen:
- Energetische Sanierung kommunaler Infrastrukturen (StMB)
- „Sondertopf Energieeffizienz“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE, StMWi)
- Energetische Sanierung bei nichtstaatlichen Museen (StMWK)
Die Fördermaßnahmen leisten teilweise einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie sind in einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept auf Gemeindeebene verankert.
Die Kommunen wurden auf Informationsveranstaltungen in jedem Regierungsbezirk über diese Maßnahme informiert. Näheres zu den Fördermöglichkeiten für Kommunen finden Sie unter Aktuelles.
Wer wird gefördert?
Empfänger der Fördermittel sind kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände. Im Rahmen der RÖFE können zudem ausschließlich kommunal getragene Organisationen Fördernehmer sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Nichtwohngebäude, Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, die Bildung von Energiegemeinschaften zur Steigerung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit weiteren Energieeffizienzmaßnahmen an den betreffenden Infrastrukturen, die energetische Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, naturbasierte Maßnahmen (Begrünung von Fassaden und Dächern, Verschattungs- und Klimatisierungsmaßnahmen durch Bepflanzung) sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz technischer Infrastrukturen durch den Einsatz innovativer Technologien.
Im Rahmen der RÖFE gilt die Besonderheit, dass Maßnahmen gefördert werden können, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch zusätzlich der touristische Nutzen gesteigert werden muss.
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden. Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Infrastrukturen werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ausgewählt.
Fördergrundlagen und weitere Informationen
Energetische Sanierung kommunaler Infrastrukturen (StMB): Die Förderung erfolgt in Analogie zu den bayerischen Städtebauförderungsrichtlinien (Bekanntmachung StBauFR).
Energetische Sanierung öffentlicher touristischer Infrastruktur (StMWi): Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktur (RÖFE).
Die Förderung der energetischen Sanierung bei nichtstaatlichen Museen (StMWK) richtet sich nach dem bayerischen Haushaltsrecht in Verbindung mit den im Projektaufruf genannten Bedingungen.
Projektaufrufe
Für alle drei Teilbereiche der Maßnahme gab es einen gemeinsamen Projektaufruf:
Projektaufruf vom 28.10.2022.
Weiterer Projektaufruf für die Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
Für die Fördermaßnahme hat das StMWi einen weiteren Projektaufruf veröffentlicht. Anträge können bis zum 30.11.2023 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weiterer Projektaufruf für die Förderung der energetischen Sanierung bei nichtstaatlichen Museen
Am 05.07.2023 hat das StMWK einen zweiten Projektaufruf gestartet. Anträge können bis zum 15.10.2023 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des StMWK.
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Referat 36 – Städtebauförderung
Franz-Josef-Strauß-Ring 4 | 80539 München
E-Mail: Referat-36(at)stmb.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 73 – Förderung des Tourismus
Prinzregentenstraße 28 | 80538 München
E-Mail: Referat73(at)stmwi.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat F.4 – EU-Angelegenheiten
Salvatorplatz 2 | 80333 München
E-Mail: ReferatF.4(at)stmwk.bayern.de