Investitionen von KMU
Mit dieser Maßnahme sollen Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwächeren Regionen gestärkt werden. Stetige Investitionen in die Modernisierung des Kapitalstocks und die eigene Innovationskraft sind Schlüsselfaktoren für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die Förderung von Investitionen von KMU hat eine große Bedeutung gerade für strukturschwächere Regionen, um bestehende Arbeitsplätze zu sichern, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitsplatzwanderungen in die urbanen Zentren zu begrenzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Beherbergung und Gastronomie sowie Dienstleistung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung bzw. Modernisierung einer gewerblichen Betriebsstätte, mit denen die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden ist.
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Die Mittel werden ausschließlich im EFRE-Schwerpunktgebiet investiert. Förderfähig sind Vorhaben, die dem Wachstum, der Produktivität, der Diversifizierung oder der marktwirksamen Einführung und Anwendung für das investierende Unternehmen neuer und innovativer Technologien dienen.
Fördergrundlagen und weitere Informationen
Förderfähige Vorhaben müssen die vorgegebenen Anforderungen hinsichtlich Mindestinvestitionsvolumen, Primäreffekt und Arbeitsplatzpotenzial erfüllen.
Die Förderkonditionen (Externer Link) sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geregelt.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 52 – Regionale Wirtschaftsförderung, Europäische territoriale Zusammenarbeit INTERREG A
Prinzregentenstraße 28 | 80538 München
E-Mail: Referat52(at)stmwi.bayern.de (E-Mail)
Der Vollzug erfolgt über die Sachgebiete 20 (Wirtschaftsförderung) der Bezirksregierungen.
Regierung von Oberbayern (Externer Link) Externer Link: Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Regierung von Niederbayern (Externer Link) Externer Link: Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon: 0871 808-01
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz (Externer Link) Externer Link: Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941 5680-0
E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken (Externer Link) Externer Link: Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 604-0
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken (Externer Link) Externer Link: Regierung von Mittelfranken
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Telefon: 0981 530
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Regierung von Unterfranken (Externer Link) Externer Link: Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-00
E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben (Externer Link) Externer Link: Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-01
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de