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Technologietransfer von Hochschulen in KMU

Mit der Maßnahme wird die Innovationsleistung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch regionale Vernetzung mit regional verankerten Hochschulen gestärkt, mit einem Schwerpunkt in strukturschwächeren Räumen. Es werden Projekte gefördert, bei denen Hochschulen und KMU kooperieren, beispielsweise um neue technologische Lösungen zu entwickeln oder technische Probleme zu lösen. Die Hälfte des Budgets wird für Projekte im Themenbereich CO2-Reduktion/Klimaschutz reserviert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandten Wissenschaften und Technischen Hochschulen außerhalb der strukturstarken Planungsregion 14 (München). Mind. 65% der Mittel sollen an Antragsteller des EFRE Schwerpunktgebiets (Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)) vergeben werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalkosten, die im Rahmen dieser Förderaktion tatsächlich für das Projekt entstanden sind. Alle weiteren Kosten des EFRE-Projekts werden mit einer Restkostenpauschale auf der Grundlage von Art. 56 Abs. 1 der VO (EU) 2021/1060 abgegolten.

Wie werden Projekte ausgewählt?

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden und an den spezifischen Auswahlkriterien der Maßnahmenart 1.2. Die Inhalte des Technologietransfers können von den Hochschulen eigens festgelegt werden. Projekte mit dem Schwerpunkt auf CO2-armer Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel werden bevorzugt behandelt.
Die Projekte werden auf Grundlage von Projektaufrufen (Calls) ausgewählt. Zentrale Auswahlkriterien sind u. a. die Übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen der EU und dem Operationellen Programm und die geographische Verteilung der Projekte.
Bei der Auswahl der Vorhaben ist stets darauf zu achten, dass die jeweilige Aktion nicht vorrangig in den Anwendungsbereich eines anderen Förderprogramms (z.B. AMIF, Erasmus+) fällt.

Fördergrundlagen und weitere Informationen

Nähere Informationen finden Sie auf den maßnahmenspezifischen Websites.

Projektaufruf

Der nächste Projektaufruf des StMWK wird voraussichtlich Mitte 2024 veröffentlicht. 
 

Ansprechpartner:

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Referat F.4 – ­EU-Angelegenheiten
Salvatorplatz 2 | 80333 München
E-Mail: ReferatF.4(at)stmwk.bayern.de