Zur Navigation springenZum Inhalt springenZur Fußzeile springen

Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen

Die Maßnahme dient der Anpassung an den Klimawandel und adressiert die mit steigenden Temperaturen und Starkniederschlagsereignissen zunehmenden Georisiken wie Felsstürze, Hangrutschungen und Lawinen. Mit geförderten Sicherungsbauwerken kann die bestehende Infrastruktur weiter genutzt werden, Siedlungen sind weiterhin erreichbar und Straßenneubauten können vermieden werden.

Wer wird gefördert?

Maßnahmenträger sind die 19 Staatl. Bauämter mit Straßenbauaufgaben.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Errichtung von Sicherungsbauwerken gegen alpine Naturgefahren, wie etwa Steinschlagschutzzäune, Felsvernetzungen oder Geländemodellierungen.

Wie werden Projekte ausgewählt?

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden.

Die Einordnung potenziell gefährdeter und noch nicht gesicherter Bereiche erfolgt auf Grundlage der bislang vorhandenen Gefahrenhinweiskarten des Bayerischen Landesamts für Umwelt, der landesweiten Ereignisdokumentationen der Straßenbauverwaltung sowie nach Einzeluntersuchungen. Daraus werden die notwendigen baulichen Maßnahmen nach Rücksprache mit der Zentralstelle Ingenieurbauwerke und Georisiken (ZIG) an der Landesbaudirektion nach Dringlichkeit priorisiert und durch die staatlichen Bauämter geplant und gebaut.

Fördergrundlagen und weitere Informationen

Grundlage der Maßnahmen ist die Verkehrssicherungspflicht nach Art. 9 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
 

Ansprechpartner:

Landesbaudirektion Bayern

Referat 55 – Zentralstelle Ingenieurbauwerke und Georisiken der Bayerischen Staatsbauverwaltung
Infanteriestr. 1 | 80797 München
E-Mail: zig(at)lbd.bayern.de